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   OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 5 LA 220/11   

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https://dejure.org/2012,21637
OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 5 LA 220/11 (https://dejure.org/2012,21637)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.08.2012 - 5 LA 220/11 (https://dejure.org/2012,21637)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. August 2012 - 5 LA 220/11 (https://dejure.org/2012,21637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erforderlichkeit der Prüfung der Erlasslage bei Entscheidungen von einiger Tragweite für die Einhaltung des Sorgfaltsmaßstabes eines gewissenhaften Beamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit der Prüfung der Erlasslage bei Entscheidungen von einiger Tragweite für die Einhaltung des Sorgfaltsmaßstabes eines gewissenhaften Beamten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Änderung eines Arbeitsvertrages durch eine Schulleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit der Prüfung der Erlasslage bei Entscheidungen von einiger Tragweite für die Einhaltung des Sorgfaltsmaßstabes eines gewissenhaften Beamten

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.11.2006 - 2 B 47.06

    Voraussetzungen und Darlegungserfordernis betreffend einer für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 5 LA 220/11
    Das Verwaltungsgericht hat zwar richtigerweise den Begriff der groben Fahrlässigkeit an ein bestimmtes individuelles Verhalten geknüpft und ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2006 - BVerwG 2 B 47.06 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2013 - 5 LB 96/13

    Umfang der Sorfaltspflicht eines Beamten bei Übertragung einer ihm obliegenden

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10).
  • VG Lüneburg, 16.05.2017 - 8 A 78/16

    Regress

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 2.4.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rn. 5).
  • VG Gera, 14.02.2020 - 1 K 764/17

    Schadensersatzanspruch wegen vermeintlicher Pflichtverletzungen eines ehemaligen

    Die Stadt hat einen möglichen Zahlungsanspruch gegen Frau W von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, nachdem sie zuvor selbst vor Ablauf der Verjährungsfrist versucht hat, den gegen Frau W bestehenden Anspruch durchzusetzen (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. August 2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 19 f.):.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2013 - 5 LA 117/12

    Beurteilung des Beruhens des Abhandenkommens eines Schlüssels auf grober

    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, indem er nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, oder indem er die einfachsten, ganz nahe liegenden Überlegungen nicht anstellt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.8.2012 - 5 LA 220/11 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 2.4.2013 - 5 LA 50/12 -, juris Rn. 5).
  • LG Münster, 09.01.2020 - 8 O 371/17
    Eine öffentliche Stelle agiert zwar dann regelmäßig grob fahrlässig, wenn sie vor der Entschließung zu einer konkreten Maßnahme nicht deren rechtliche Voraussetzungen prüft (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.08.2012 - 5 LA 220/11, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 14. August 2012 - 5 LA 220/11 -, juris.
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